Mitgliedschaften

Welche Arten von Mitgliedschaften im Deutschen Golfverband gibt es?

Reguläre Mitgliedschaft

Die  klassische Variante ist die reguläre Mitgliedschaft in einem Golfclub. Bei dem Beitritt in einen Club werden in der Regel eine Aufnahmegebühr und ein Jahresbeitrag fällig. Sie erlangen das unbeschränkte Recht auf dem Platz des Clubs ohne zusätzliche Zahlung eines Greenfees zu spielen und die Übungsanlagen unbeschränkt zu nutzen. Hier erhält man, sofern der Golfclub Mitglied im Deutschen Golf Verband (DGV) ist, einen DGV-Ausweis mit entsprechender Verwaltung des Handicaps.

Fernmitgliedschaft

Eine Fernmitgliedschaft ist eine Art von Golfmitgliedschaft bei einem realen Golfclub. Viele deutsche Golfclubs bieten für Golfer mit der sogenannten Platzreife oder Platzerlaubnis, die außerhalb ihres Einzugsbereichs wohnen, die Möglichkeit einer vergünstigten Fernmitgliedschaft. Hier erhält man, sofern der Golfclub Mitglied im Deutschen Golf Verband (DGV) ist, einen DGV-Ausweis mit entsprechender Verwaltung des Handicaps.

Insbesondere „Wenigspieler“, die auf die Mitgliedschaft in einem nahegelegenen Golfclub keinen Wert legen, spielen mit dem Ausweis eines entfernt liegenden Golflcubs ihre Golfrunden, auch auf wohnortnahen Anlagen, gegen Greenfee. Diese Mitgliedschaft bietet sich dann an, wenn man viel unterwegs ist, öfter umzieht oder keinen Wert auf eine aktive Teilnahme am Clubleben legt. Mit einer Gast- oder Fernmitgliedschaft hat man i.d.R. weniger Rechte als eine reguläre Mitgliedschaft. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Satzung des Clubs.

VcG-Mitgliedschaft

Die Vereinigung clubfreier Golfer, kurz VcG, ist ein Verein der sich innerhalb der Verbandsstrukturen des DGV befindet. Hier können Golfer Mitglied werden, gehören aber zu keinem Club. Als Mitglied im VcG können Sie nach dem Abschluss der VcG-Green-Card-Prüfung gegen Greenfee, auf vielen Plätzen in Deutschland spielen. Man erhält keinen DGV-Auswies sondern einen VcG-Ausweis.